Sexuelle Gewalt unter Jugendlichen Vertiefung
Sexuelle Gewalt unter Jugendlichen
VERTIEFUNG
Arten von sexueller Gewalt
Bei sexueller Gewalt unter Jugendlichen haben wir es mit 3 Gruppen zu tun:
- Jugendliche, die sexuelle Gewalt durch Jugendliche erleiden (Opfer/Betroffene)
- Jugendliche, die sexuelle Gewalt gegen andere Jugendliche ausüben (Täter*innen)
- Jugendliche, die sexuelle Gewalt unter Jugendlichen beobachten oder erzählt bekommen (Bystander)
Laut der Speak!-Studie (www.speak-studie.de) aus dem Jahr 2017 gehört sexuelle Gewalt zur Erfahrungswelt vieler Jugendlicher. Das Hessische Kultusministerium hat die Studie in Auftrag gegeben.
Die Bandbreite sexueller Übergriffe unter Jugendlichen ist groß. Sie reicht von sexueller Belästigung bis hin zu extremen, strafbaren Formen sexueller Gewalt. Besonders häufig erleben Jugendliche sexuelle Gewalt, deren sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität nicht der gesellschaftlichen Norm entspricht.
Es gibt nicht-körperliche Gewalt, zu der Beleidigungen und Diskriminierung gehören sowie jede Form von digitaler sexueller Gewalt. Ein Beispiel dafür ist die unerlaubte digitale Verbreitung intimer Informationen in sozialen Medien. Zu körperlicher sexueller Gewalt gehören sexuelle Nötigung und Vergewaltigung gehört dazu. Sexuell übergriffiges Verhalten von Jugendlichen kann verschiedene Ursachen haben: Häufig handelt es sich um Jugendliche, die andere beherrschen wollen und die sich mit Grenzen schwertun.
Sexuelle Gewalt und digitale Medien
Online kommunizieren, spielen und sich präsentieren gehört zur Lebenswelt von Jugendlichen. Das eigene Smartphone vermittelt das Gefühl von Sicherheit und Vertrauen. Sich Ausprobieren, neugierig sein und Grenzen testen gehört dazu. Sexuelle Gewalt in digitalen Medien kann viele Formen haben.
Aus einem einvernehmlichen Austausch intimer Fotos oder Videos zwischen Partner*innen (Sexting), die ihre sexuelle Beziehung auch digital leben, kann sich aber eine sehr belastende Situation entwickeln (Sharegewaltigung). Wichtig ist zu verstehen, dass die Betroffenen nicht selbst schuld sind. Im Gegenteil: Sie sind Opfer einer Gewalttat.
Aufklärung über Risiken und Rechte
Häufig findet auch sexuelle Demütigung und Bloßstellung im digitalen Raum statt. Das Strafgesetzbuch regelt die Strafbarkeit der Beleidigung in Abschnitt 14 (§§ 185–200 StGB). Besonders wichtig sind Paragraf 185 StGB (Beleidigung), Paragraf 186 StGB (Üble Nachrede) und Paragraf 187 StGB (Verleumdung). Auch das so genannte Stalking ist nach Paragraf 238 StGB (Nachstellung) strafbar.
Foto- oder Filmaufnahmen sind strafbar, wenn sie den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen (§ 201a StGB). Beispiel: Jemand fotografiert eine andere Person in einer hilflosen Lage – betrunken, nach einem Sturz, nackt in einem geschützten Raum – und schickt dieses Foto ohne Einverständnis an andere weiter. Die Strafe für diese Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen ist zum Beispiel höher als bei einer Beleidigung.
Es ist wichtig, Jugendliche über diese Risiken und ihre Rechte aufzuklären. Denn: Dein Körper gehört dir – online und offline!
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS 2021) sind 30 % der Tatverdächtigen selbst Kinder und Jugendliche (1.260 Kinder unter 14 Jahren und 2.227 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren). Kinderpornografie (§ 184b StGB) -wird zu 41 % von Kindern unter 14 Jahren (4.631) und Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren (9.897) hergestellt, besessen, verbreitet oder gekauft. Das sind meistens intime Aufnahmen, die sie voneinander gemacht haben.
Online kommunizieren, spielen und sich präsentieren gehört zur Lebenswelt von Jugendlichen. Das eigene Smartphone vermittelt das Gefühl von Sicherheit und Vertrauen. Sich Ausprobieren, neugierig sein und Grenzen testen gehört dazu. Sexuelle Gewalt in digitalen Medien kann viele Formen haben.
Aus einem einvernehmlichen Austausch intimer Fotos oder Videos zwischen Partner*innen (Sexting), die ihre sexuelle Beziehung auch digital leben, kann sich aber eine sehr belastende Situation entwickeln (Sharegewaltigung). Wichtig ist zu verstehen, dass die Betroffenen nicht selbst schuld sind. Im Gegenteil: Sie sind Opfer einer Gewalttat.