Sexuelle Gewalt unter Jugendlichen
SEXUELLE GEWALT UNTER JUGENDLICHEN
HINWEIS
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DEFINITION
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DEFINITION
Stichwörter:Jugendliche Sexuelle Gewalt Schutz
Sexuelle Gewalt ...
- verletzt das Recht einer Person auf sexuelle Selbstbestimmung.
- kann Körperkontakt beinhalten (von Berührungen bis zur Penetration).
- kann ohne direkten Körperkontakt stattfinden (mit Worten und digital, zum Beispiel Penisbilder).
- bedeutet, dass Täter*innen das Vertrauen und die Abhängigkeit der Opfer ausnutzen.
- ist Machtmissbrauch.
LEXIKON - VERWANDTE BEGRIFFE
ZUSAMMENFASSUNG
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RECHTLICHES
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ZUSAMMENFASSUNG
Mehr als die Hälfte der 14- bis 16-Jährigen erlebt sexuelle Belästigungen, Missbrauch oder Vergewaltigung durch Jugendliche.
Viele Betroffene erleben körperliche sexuelle Gewalt im öffentlichen Raum oder bei Treffen in fremden Wohnungen, zum Beispiel bei Partys. Die Schule ist der häufigste Ort für nicht-körperliche sexuelle Gewalt.
Für Eltern und Fachkräfte ist es oft schwer, diese Gewalt wahrzunehmen. Die betroffenen Jugendlichen schweigen aus Scham und Unsicherheit. Besonders zurückhaltend sind sie, wenn der Missbrauch im engen Umfeld passiert. Studien zeigen, dass die meisten Fälle von sexueller Gewalt von dem Partner oder der Partnerin begangen werden.
Betroffene Jugendliche erleben häufig, dass Erwachsene sexuelle Gewalt unter Jugendlichen herunterspielen. Gehört das nicht zum Erwachsenwerden dazu? War es bei uns anders, als wir jung waren? Leider nein!
Sexuelle Gewalt unter Jugendlichen ist kein neues Phänomen und sie war noch nie harmlos.
IM FOKUS
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen stehen in der „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“. Zum Schutz dieser Rechte hat die Jugendhilfe den folgenden Auftrag (§ 1 SozialGesetzBuch VIII)
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
- dabei zu helfen, gute Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt.
Seit 2012 stärkt das Bundeskinderschutzgesetz zusätzlich Eltern, Lehrkräfte, Ärzt*innen und viele andere Berufsgruppen beim Schutz von Kindern. Dazu gehört auch das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Damit können sogenannte Berufsgeheimnis-Träger*innen die Jugendämter bei Hinweisen auf eine Kindeswohl-Gefährdung informieren
WAS ICH TUN KANN
WAS ICH TUN KANN
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IM NOTFALL
- Ruhe bewahren
- Zuhören, nicht bewerten
- Das Gehörte oder Gesehene dokumentieren
- Für die Sicherheit der betroffenen Person(en) sorgen
- Hilfe holen
ZUR AUFARBEITUNG
- Rückblick auf ein Unrecht
- Erkennen, wie etwas passieren konnte
- Verantwortung übernehmen
- Für nachhaltigen Schutz sorgen
ZUR VORBEUGUNG
- Über Rechte informieren
- Schutzkonzepte gemeinsam erarbeiten
- Prävention als Haltung entwickeln
- Prävention durch sexuelle Bildung, z. B. in Form von medienpädagogischen Angeboten
MEDIEN
WEITERE THEMEN