Die Rolle der Fachkraft Schutzauftrag
Die Rolle der Fachkraft
Schutzauftrag
Anforderungen
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Anforderungen
Der gesetzliche Schutzauftrag nach Paragraf 8a des 8. Sozialgesetzbuches fordert von den Fachkräften:
- Aufmerksamkeit: wichtige Anhaltspunkte erkennen und bewerten
- Reflexion: mit anderen Fachkräften eine Gefährdungseinschätzung vornehmen
3. Beteiligung: Eltern, Kinder und Jugendliche in die Risikobewertung einbeziehen
4. Hilfe: Hilfe anbieten zur Abwendung der Gefahr
5. Schutz: Stellen informieren, die Schutzmaßnahmen einleiten können
Deshalb sind Schutzkonzepte so wichtig. Sie bringen Handlungssicherheit!
Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und Förderung
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Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und Förderung
Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich, zum Beispiel in Sportvereinen, der freiwilligen Feuerwehr oder beim Roten Kreuz. Auch sie können Gefährdungen wahrnehmen und Vertrauensperson sein. Dann ist es wichtig, nicht allein zu handeln und sich an eine hauptamtliche Person oder Leitungskraft zu wenden. Natürlich haben sie genauso wie alle Hauptamtlichen ein Recht auf Beratung durch externe Fachkräfte und Beratungsstellen.
Einen guten Überblick finden Sie auf den Internetseiten www.kein-raum-fuer-missbrauch.de und www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de der Unabhängigen Beauftragten zu Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM).
Sollten Sie oder die betroffenen Jugendlichen eine Anzeige in Betracht ziehen, ist es ratsam, sich für diese Schritte juristischen Beistand zu holen und/oder die Unterstützung einer Fachberatungsstelle. Hilfen vor Ort finden Sie über das www.hilfe-portal-missbrauch.de oder am Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530.